Naturhotel Reissenlehen über Berchtesgaden
I. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche
gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf
Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die
für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer
ein.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der
Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung
fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder
Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
unberührt.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu
Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG,
STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Hotel
und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
Bei vom
Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel
die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass
der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
Stornokosten
Storno bis 35 Tage vor Anreise keine Stornokosten
Storno 34 bis 28 Tage
vor Anreise 50 % des vereinbarten Preises
Storno 27 bis 15 Tage vor Anreise
60 % des vereinbarten Preises
Storno 14 bis 4 Tage vor Anreise 70% des
vereinbarten Preises
Storno weniger als 4 Tage vor Anreise 80 % des
vereinbarten Preises
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5
und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist
das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – Höhere Gewalt oder andere
vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen; – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines
Aufenthaltes, gebucht werden; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein
Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
Bei berechtigtem
Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte
Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50%
des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel
die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für
eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren
und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen)
im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der
Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der
Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1,
Sätze 2 bis 4 entsprechend.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden
mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –
auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1,
Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand –
auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des
Hotels.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
© Hotelverband Deutschland (IHA)
e.V.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
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